Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann vollen Beweiswert haben
Auch eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann grundsätzlich einen hohen Beweiswert haben. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Bescheinigung selbst, sondern eine Gesamtwürdigung aller Umstände.
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer während und im zeitlichen Umfeld von Urlaubsreisen mehrfach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Das Bundesarbeitsgericht beanstandete, dass die Vorinstanz verschiedene auffällige Umstände lediglich einzeln betrachtet hatte. Auch wenn einzelne Tatsachen für sich genommen noch keinen ausreichenden Zweifel begründen, kann ihr Zusammentreffen in der Gesamtschau den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.
Ist der Beweiswert erschüttert, muss der Arbeitnehmer seine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit näher darlegen und beweisen. Das Verfahren wurde deshalb an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-284-24/
BAG, Urteil vom 15.01.2025, Az. 5 AZR 284/24
Latest Posts
Videoüberwachung kann trotz Datenschutzverstoß als Beweis verwertbar sein
Aufnahmen einer offenen Videoüberwachung können in einem Kündigungsschutzprozess verwertbar sein, auch wenn bei der Datenverarbeitung Datenschutzvorgaben...
Keine unbedingte Vertraulichkeit in privaten WhatsApp-Gruppen
Wer sich in einer größeren privaten Chatgruppe massiv beleidigend oder menschenverachtend über Kollegen und Vorgesetzte äußert, kann nicht automatisch auf...