Keine unbedingte Vertraulichkeit in privaten WhatsApp-Gruppen
Wer sich in einer größeren privaten Chatgruppe massiv beleidigend oder menschenverachtend über Kollegen und Vorgesetzte äußert, kann nicht automatisch auf Vertraulichkeit vertrauen.
Videoüberwachung kann trotz Datenschutzverstoß als Beweis verwertbar sein
Aufnahmen einer offenen Videoüberwachung können in einem Kündigungsschutzprozess verwertbar sein, auch wenn bei der Datenverarbeitung Datenschutzvorgaben verletzt wurden.
Pauschale arbeitsvertragliche Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
Eine pauschale Freistellungsklausel für den Fall einer Kündigung benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam.
Teilzeitkräfte haben bei Diskriminierung Anspruch auf Gleichbehandlung mit Vollzeitbeschäftigten
Verstößt eine Tarifregelung gegen das Diskriminierungsverbot, können benachteiligte Beschäftigte die Gleichbehandlung mit vergleichbaren Dauerbeschäftigten verlangen.
Es gibt keinen Regelwert hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Länge der Probezeit in Bezug auf die Länge eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es keinen festen Prozentsatz für eine zulässige Probezeit. Entscheidend ist immer der Einzelfall.
Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im gerichtlichen Vergleich
Auf gesetzlichen Mindesturlaub kann während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auch durch einen gerichtlichen Vergleich nicht wirksam verzichtet werden.
Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann vollen Beweiswert haben
Eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Krankmeldung kann grundsätzlich den gleichen Beweiswert wie eine deutsche AU haben. Auffällige Begleitumstände können ihn jedoch erschüttern.
Keine Pflicht zur vorzeitigen Aufnahme eines neuen Jobs bei Freistellung nach Kündigung
Ein gekündigter und freigestellter Arbeitnehmer muss in der Regel nicht schon während der laufenden Kündigungsfrist eine neue Beschäftigung aufnehmen.
Gehaltsabrechnungen dürfen digital bereitgestellt werden
Entgeltabrechnungen können grundsätzlich über ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf Papier besteht nicht.
Beweiswert einer AU kann bei auffälligen Umständen während der Kündigungsfrist erschüttert sein
Krankmeldungen, die exakt die Kündigungsfrist abdecken und mit weiteren Auffälligkeiten zusammentreffen, können ihren Beweiswert verlieren.