Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im gerichtlichen Vergleich
Ein Arbeitnehmer kann während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht wirksam auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten. Das gilt nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch dann, wenn bereits feststeht, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer den Urlaub wegen fortdauernder Krankheit voraussichtlich nicht mehr nehmen kann.
Im konkreten Fall endete das Arbeitsverhältnis aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zum 30. April 2023. Der Arbeitnehmer war bis dahin durchgehend arbeitsunfähig. Der Vergleich enthielt eine Regelung, nach der Urlaubsansprüche in natura gewährt worden seien. Ein wirksamer Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub lag darin nach Auffassung des BAG nicht.
Der gesetzliche Mindesturlaub ist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwingend geschützt. Erst nach der rechtlichen Beendigung wandelt sich ein noch bestehender Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um, über den grundsätzlich verfügt werden kann.
Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-104-24/
BAG, Urteil vom 03.06.2025, Az. 9 AZR 104/24
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